Stand: Oktober 2026
Vertragsbedingungen
Diese Vertragsbedingungen gelten für Leistungen von LandshutWeb, Inhaber Maximilian Hofmann, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nur aufgrund einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung geschlossen.
1. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots von LandshutWeb zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das jeweilige Angebot und die darin beschriebenen Seiten, Funktionen, Inhalte, Korrekturen und Übergabeleistungen. Darstellungen und Preise auf dieser Website sind unverbindliche Orientierungen und noch kein verbindliches Angebot.
2. Festpreis und zusätzliche Wünsche
Für den im Angebot beschriebenen Projektumfang wird ein Festpreis vereinbart. Leistungen, die nach Vertragsschluss zusätzlich gewünscht werden oder den vereinbarten Umfang verändern, werden nur nach vorheriger Abstimmung ausgeführt. Hierfür erhält der Auftraggeber vorab eine Preisangabe oder ein ergänzendes Angebot. Nachträgliche Änderungen nach Fertigstellung werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit 49 Euro pro Stunde abgerechnet.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für das Projekt erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Texte, Bilder, Logos und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Termine angemessen. LandshutWeb darf davon ausgehen, dass bereitgestellte Inhalte und Angaben richtig, vollständig und zur vorgesehenen Nutzung freigegeben sind.
4. Rechte an bereitgestellten Inhalten
Der Auftraggeber versichert, dass er die erforderlichen Rechte an allen bereitgestellten Inhalten besitzt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Dazu gehören insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte. Der Auftraggeber stellt LandshutWeb von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverletzung durch bereitgestellte Inhalte beruhen.
5. Rechtliche Inhalte und Beratung
LandshutWeb erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die technische Einbindung von Impressum, Datenschutzerklärung, Vertragsbedingungen oder anderen Rechtstexten ist keine rechtliche Prüfung. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der für sein Unternehmen erforderlichen Pflichtangaben und Rechtstexte verantwortlich. Soweit LandshutWeb Entwürfe oder Strukturvorschläge bereitstellt, müssen diese vor der Veröffentlichung vom Auftraggeber geprüft und bei Bedarf fachkundig beraten werden.
6. Korrektur und Abnahme
Nach Fertigstellung stellt LandshutWeb das vereinbarte Werk zur Prüfung bereit und fordert den Auftraggeber zur Abnahme auf. Erkennbare Mängel sind möglichst gesammelt und nachvollziehbar mitzuteilen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Erfolgt innerhalb einer angemessenen, in der Abnahmeaufforderung genannten Frist keine Abnahme oder begründete Verweigerung unter Angabe mindestens eines Mangels, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme.
7. Vergütung und Übergabe
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Abnahme fällig und ist innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen. Eine Übergabe von Administratorzugängen, übertragbaren Projektdateien oder die endgültige Veröffentlichung kann bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten werden. Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden.
8. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vertraglich vorgesehenen Betrieb der Website erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Bestandteilen. Rechte an eingesetzter Standardsoftware, WordPress, Plugins, Schriftarten, Bildern oder sonstigen Inhalten Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Eine Übertragung von Bearbeitungsdateien, Entwicklungswerkzeugen oder allgemein wiederverwendbaren Bestandteilen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Hosting, Domains und Leistungen Dritter
Verträge über Domain, Hosting, E-Mail, Plugins, Lizenzen oder andere Dienste Dritter werden grundsätzlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter geschlossen. Kosten dieser Anbieter sind nur dann im Angebot enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. LandshutWeb haftet nicht für Ausfälle, Preisänderungen, Leistungsänderungen oder die Einstellung externer Dienste, soweit LandshutWeb diese Umstände nicht zu vertreten hat. Für neu einzurichtende Hostingprojekte unterstützt LandshutWeb derzeit IONOS.
10. Verantwortung nach Übergabe
Mit Abnahme und Übergabe geht die Verantwortung für den laufenden Betrieb, die Inhalte, Zugangsdaten, Datensicherungen sowie notwendige Aktualisierungen auf den Auftraggeber über, soweit keine gesonderte Pflege- oder Wartungsvereinbarung besteht. Eine fortlaufende Überwachung, Aktualisierung, Sicherung oder inhaltliche Pflege ist nicht Bestandteil eines einmaligen Website-Projekts. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers wegen bei Abnahme vorhandener Mängel bleiben unberührt.
11. Pflege und spätere Änderungen
Pflege, Wartung und spätere Änderungen werden nur auf Anfrage und nach Verfügbarkeit durchgeführt. Ohne gesonderte laufende Vereinbarung besteht keine Pflicht zu regelmäßigen Kontrollen oder Aktualisierungen. Einzelne Änderungen werden mit 49 Euro pro Stunde abgerechnet, sofern kein Festpreis vereinbart wird. Vor Beginn erhält der Auftraggeber eine Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands.
12. Termine und höhere Gewalt
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, nachträglicher Änderungswünsche, technischer Störungen bei Drittanbietern oder Ereignissen höherer Gewalt verlängern die Ausführungsfrist angemessen. LandshutWeb informiert den Auftraggeber über erkennbare wesentliche Verzögerungen.
13. Haftung
LandshutWeb haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
14. Referenznennung
Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers oder Darstellung des Projekts als Referenz erfolgt nur, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat oder die Referenznutzung anderweitig vereinbart wurde.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von LandshutWeb Gerichtsstand. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen Vertragsbedingungen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
